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Natürlich möchte man nicht schon vor Antritt der Reise darüber nachdenken, aber leider kann es vorkommen, dass sich der Flug verspätet. Sowas ist sehr ärgerlich, aber glücklicherweise gibt es die Fluggastrechteverordnung, die Ihre Rechte als Passagier regelt. Aber was genau sind Ihre Rechte im Falle einer Flugverspätung? Wir haben Sie einmal für Sie zusammengefasst.
Bei einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr haben Sie Anspruch auf Betreuung in Form von Mahlzeiten, Getränken und, falls erforderlich, einem Hotelaufenthalt und Transfer zur Unterkunft. Falls die Fluggesellschaft keine Gutscheine anbietet, bewahren Sie unbedingt Ihre Quittungen auf. Die Kosten können Sie anschließend bei der Fluggesellschaft geltend machen. Natürlich sollten diese in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen.
Bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung für den Zeitverlust. Je nach Länge der Flugstrecke haben Sie Anspruch auf 250, 400 oder 600 € pro Person.
- 250 € Entschädigung bei einem verspäteten Flug mit einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km
- 400 € Entschädigung bei einem verspäteten Flug mit einer Flugstrecke von mehr als 1.500 km
- 250 € Entschädigung bei einem verspäteten Flug mit einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km
- 400 € Entschädigung bei einem verspäteten Flug mit einer Flugstrecke von 1.500 km bis 3.500 km
- 600 € Entschädigung bei einem verspäteten Flug mit einer Flugstrecke von mehr als 3.500 km
Ausnahme: Für einen Flug mit einer Flugstrecke von mindestens 3.500 Kilometern und einer Flugverspätung zwischen drei und vier Stunden haben Sie Anspruch auf 50% der Entschädigung.
Die Entschädigung von der Fluggesellschaft einzufordern ist oftmals sehr zeitintensiv, nervenaufreibend und häufig leider auch erfolglos. Antwortet die Fluggesellschaft nicht oder behauptet sie, dass höhere Gewalt der Grund für die Flugverspätung war? EUclaim kann Ihnen beim Einfordern der Entschädigung helfen und das ganz ohne Kostenrisiko, denn nur im Erfolgsfall erhält EUclaim eine Provision. Mit der riesigen Flugdatenbank können sie genau sehen, was der Grund für die Verspätung war. Prüfen Sie hier kostenlos, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung haben. Übrigens: Ansprüche gelten bis zu drei Jahre rückwirkend.
Leider haben Sie nicht immer Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt in Fällen, in denen die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie für die Verspätung nicht verantwortlich ist. Hier sind einige Beispiele für solche außergewöhnlichen Umstände:
Bei schlechtem Wetter wie Sturm, Nebel oder Schnee haben Sie oftmals keinen Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall entscheidet häufig die Flugsicherung darüber, ob Flüge durchführt werden.
Im Falle eine Streiks gab es vor 2018 so gut wie nie eine Entschädigung. Inzwischen gibt es jedoch immer wieder positive Urteile. Tarif- und arbeitsrechtlich nicht legitimierte Streiks gelten oftmals als entschädigungsberechtigt. Wenn ein Streik jedoch angekündigt und durch eine Gewerkschaft organisiert wurde, dann sind die Gerichte sich noch sehr uneinig.
Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn es sich um einen Streik handelt, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, wie z.B. Streiks der Flugsicherung oder Streiks der Gepäckabfertiger.
Eine Notlandung - zum Beispiel wegen eines medizinischen Zwischenfalls - ist außergewöhnlich. Im Falle einer Notlandung haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Anspruch auf Betreuung am Flughafen haben Sie übrigens unabhängig vom Grund der Verspätung.
Flug verspätet, gestrichen oder den Anschlussflug verpasst? Mit dem Kalkulator von EUclaim erfahren Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Haben Sie keine Lust sich stundenlang mit der Fluggesellschaft auseinander zu setzen und am Ende womöglich leer auszugehen? Das ist nämlich gar nicht mal so selten der Fall, da Fluggesellschaften wissen, dass sie am längeren Hebel sitzen. Passagiere haben weder die Beweise für den Grund der Verspätung noch gehen sie vor Gericht, da das Kostenrisiko zu hoch ist. EUclaim hat sich genau diesem Problem angenommen und übernimmt für Sie das Einfordern der Entschädigung, notfalls auch vor Gericht und erhält nur im Erfolgsfall eine Provision dafür.
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