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Stand: Juni 2020
Die Corona-Pandemie hat die Tourismus-Branche hart getroffen. Fluggesellschaften haben unglaublich viele Flüge gestrichen. Der Flugverkehr in Europa ist auch wegen der
Maßnahmen gegen den neuartigen Coronavirus um bis zu 90 % zurückgegangen. Hart arbeitende Familien, die jahrelang für ihre wohlverdiente Urlaubsreise gespart hatten,
Studenten, die sich über einen zeitnahen Flug in der Sonne Spaniens gefreut haben und viele mehr, können nun ihre gebuchten Flüge nicht mehr wahrnehmen.
Nun weigern sich viele Fluggesellschaften, Ticketpreise zurückzuerstatten und bieten stattdessen lediglich Reisegutscheine an. Jedoch sind Fluggesellschaften nach geltendem EU-Recht verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten - und dies sollte binnen sieben Tagen geschehen.
Das Fluggastrechteportal Aviclaim kämpfen für Ihre Fluggastrechte. Besonders in der Krise sollten Sie nicht auf Ihre Corona Fluggastrechte verzichten. Sind Reisende nicht mit einer Gutscheinlösung einverstanden, muss die Fluggesellschaft nämlich den Ticketpreis erstatten. Daran ändert auch die Corona-Pandemie nichts: Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist weiterhin Ihr gutes Recht. Auch die Kommission der EU hat sich bereits gegen die Zwangsgutscheine ausgesprochen. Die EU-Passagierrechte werden also nicht aufgrund Covid-19 aufgeweicht. Fluggesellschaften dürfen keine Gutscheine für annullierte Flüge ausstellen, sofern der Fluggast diesem Verfahren nicht zugestimmt hat.
Die Grundlage für Ihren Anspruch auf Ticketpreisrückerstattung ist Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung. Unter diese Regelgebung fallen alle Flüge, die
(1) innerhalb der Europäischen Union hätten starten sollen sowie
(2) Flüge, die außerhalb der EU hätten starten und innerhalb der EU hätten landen sollen - sofern die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Damit sind beispielsweise alle Lufthansa-Flüge gedeckt. Sollte die Kranich-Airline Ihnen also eine Rückerstattung verweigern, fordern Sie von Lufthansa Geld zurück.
Der Grundgedanke hinter diesem Vorgehen der Airlines ist klar: Sie sind durch die Krise schon hart genug getroffen und wollen nun ihre Geldreserven schonen. Nachdem die Bundesregierung 9 Milliarden Euro Staatshilfe für die Lufthansa beschlossen hat, steht fest, dass die Fluggesellschaft wenigstens einen kleinen Teil dieses Geld an ihre Kunden zurückzahlen könnte.
Im Falle einer Weigerung der Fluggesellschaft können Sie mithilfe von Aviclaim kostenlos eine Erstattung des Ticketpreises einfordern. Dieser Service ist kostenlos für Sie. Sollte die Airline jedoch nach 14 Tagen den Ticketpreis immer noch nicht erstattet haben, leiten die Reiserechtsexperten von Aviclaim rechtliche Schritte gegen die Airline ein. Hierbei können keinen versteckten Kosten für Sie entstehen. Lediglich im Erfolgsfall nach der 14-tägigen Frist behält Aviclaim eine Provision i. H. v. 15 % ein.
Aviclaim bietet Ihnen zudem auch Unterstützung bei anderen Problemen an, die Sie mit einer Fluggesellschaft hatten. Sollte sich Ihr Flug beispielsweise verspätet haben oder wurden Sie aufgrund von sog. Overbooking überhaupt gar nicht erst mitgenommen, könnte Ihnen eine finanzielle Entschädigung winken. Haben Sie selber Ihren Flug storniert und wollen nun Ihr Geld zurück haben? In einem solchen Fall kann die Airline Ihnen keine Stornierungsgebühren abverlangen und muss Ihnen zumindest einen Anteil des Tickets erstatten.
Diese Ansprüche gelten freilich auch für Flüge vor der Corona-Zeit - und sie werden auch für die Zeit nach der Krise gelten.